CS Euroreal: Öffnung unter Vorbehalt – Anleger müssen über Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden!

CS Euroreal: Öffnung unter Vorbehalt – Anleger müssen über Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden!
09.05.2012475 Mal gelesen
Anleger des CS Euroreal dürfen bzw. müssen die Zukunft des Fonds gestalten. Schwierige Frage für Anleger: Halten oder Verkaufen? Der Testhandelstag am 21.05.2012 endet entweder mit der Abwicklung oder der Wiedereröffnung unter geänderten Bedingungen. Interessengemeinschaft für Anleger.

Die Entscheidung im Fall des CS Euroreal ist gefallen. Der offene Immobilienfonds öffnet am 21.05.2012 unter Vorbehalt. Einer Pressemitteilung des Fondsmanagements sind die Rahmenbedingungen dieser bedingten Wiedereröffnung zu entnehmen: Seit dem 09.05.2012 können Anleger des CS Euroreal Verkaufsaufträge erteilen. Diese werden bis zum 21.05.2012 gesammelt. Am diesem Tag werden entweder alle Verkaufsaufträge ausgeführt, wenn die flüssigen Mittel des CS Euroreal von rund 1,5 Mrd. Euro dafür ausreichen, und der Fonds wird dauerhaft geöffnet. Oder der CS Euroreal wird aufgelöst und abgewickelt, sollte die Liquidität nicht ausreichen, um alle Verkaufswünsche zu bedienen. Im Vorfeld des Testhandelstags wird der Preis der Anteil "vor Ausführung von Rückgabeorders um ca. 3,5 % nach unten angepasst", so das Management des CS Euroreal.

 

Mit welchem Ergebnis wird der 21.05.2012 enden?

 

Doch selbst im Fall, dass am 21.05.2012 alle Verkaufsorders erfüllt werden können, wird der CS Euroreal tiefgreifende Veränderungen erfahren. So soll der offene Immobilienfonds am Ende des ersten Handelstags entsprechend den Regeln des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes umgestellt werden. Das bedeutet, dass zukünftig Anteilsrückgaben, soweit sie 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr für einen Anleger nicht übersteigen, ohne Einhaltung einer Mindesthaltedauer oder Rückgabefrist möglich sein werden. "Bei erfolgreicher Wiederaufnahme der Anteilscheinrückgaben können zum ersten Rücknahmetermin am 28.03.2013 Rückgaben in drei Kalenderhalbjahren im Wert von jeweils bis zu 30.000 EUR erklärt werden", so das Fondsmanagement. Anteilsrückgaben, die 30.000 Euro übersteigen, sind nur noch nach einer zweijährigen Mindesthaltefrist und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Zumindest gilt bei Anteilen, die vor dem 21.05.2012 erworben wurden, die Mindesthaltefrist als erfüllt.

 

Im Vorhinein wurde dieser Entscheidung, die immerhin ein Flaggschiff der offenen Immobilienfonds betrifft, recht wenig Presseaufmerksamkeit gewidmet. Vielmehr waren alle (Presse-)Blicke auf den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest gerichtet. Erst nach dessen spektakulärem Ende wurde in der Fachpresse die Diskussion begonnen, ob und wie sich dies auf den CS Euroreal auswirken könnte. Die Experten waren allerdings meist recht zurückhaltend mit Prognosen. Auch hielt sich das Management in den letzten Tagen und Wochen recht bedeckt. Angesichts der negativen Erfahrung, die der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest bei einer ähnlichen Vorgehensweise machte, ist die Entscheidung des Managements des CS Euroreal, die Anleger über die Zukunft des Fonds entscheiden zu lassen, als mutig einzustufen.

 

Halten oder Verkaufen?

 

Die kommenden Tage werden für die Anleger des CS Euroreal Höchstspannung bedeuten. Zumal sie für sich die scheinbar einfache Frage "Halten oder Verkaufen?" beantworten müssen. Auf der einen Seite stehen die Appelle des Managements, an die Gemeinschaft der Anleger zu denken. Auf der anderen Seite ist dies für die Anleger des CS Euroreal die erste Gelegenheit seit 2 Jahren, ihre Anteile wieder zurückgeben zu können. Auch dürften den Anlegern des CS Euroreal bei der schwierigen Entscheidung, ob sie ihre Anteile verkaufen oder halten sollen, die Geschehnisse rund um den SEB Immoinvest zu denken geben. Dieser wurde am 07.05.2012 nach einem Probehandelstag aufgelöst, nachdem die gesammelten Verkaufswünsche der Anleger des SEB Immoinvest nicht bedient werden konnten.

 

Interessengemeinschaft für Anleger

 

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät angesichts der Erfahrungen mit dem SEB Immoinvest den Anlegern des CS Euroreal, dass sie Verkaufsaufträge erteilen sollten. "So besteht eine Chance, dass die Anleger "nur" die Abwertung um 3,5 % als Verlust verbuchen müssen." Auch müsse den Anlegern bei ihrer Entscheidung bewusst sein, dass nach einem gelungenen Handelstag am 21.05.2012 die Anteilsrückgabe grundlegend geändert werde.

 

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problemen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger des CS Euroreal, für die bereits erste Schadensersatzklagen eingereicht wurden. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll gründet eine Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Je mehr Anleger sich der Interessengemeinschaft anschließen, desto effektiver können die Interessen der Anleger gebündelt werden.

 

Weiterlesen unter:

Infoportal CS Euroreal (mit Informationen über Interessengemeinschaft)

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