Bundesarbeitsgericht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeit Betrieb
23.11.2012463 Mal gelesen
Aktuelles Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.11.2012 entschieden, dass ein Arbeitgeber berechtigt ist, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer bereits vom ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen.

Das Recht, die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag einzufordern, leitet sich unmittelbar aus § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ab. Das Bundesarbeitsgericht war deshalb mit der Frage beschäftigt, ob die Ausübung des Rechtes an besondere Voraussetzungen im Rahmen des Ermessens des Arbeitgebers gebunden ist.

Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass die Ausübung des in § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG nicht im gebundenen Ermessen des Arbeitgebers steht. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht.