"Big Brother"-Gewinn iHv 1 Million Euro ist einkommensteuerpflichtig: Entscheidung des BFH

Fachartikel aus dem Bereich Internet, IT und Telekommunikation - 06.06.2012 - 231 mal gelesen.
Ein Gewinn von 1 Million Euro, den der Kläger als Gewinner der 5. Staffel von "Big Brother" erhalten hatte, ist einkommenssteuerpflichtig.

Das hat der Bundesfinanzhof entschieden, wie aus der Pressemitteilung des BFH vom heutigen 06.06.2012 hervorgeht.

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