BHW Lebensversicherung AG in rechtlich nachteilhafter Position

BHW Lebensversicherung AG in rechtlich nachteilhafter Position
22.10.2016326 Mal gelesen
Kunden der BHW Lebensversicherung AG haben die Möglichkeit, durch die Ausübung des Widerspruches viele Jahre nach dem Vertragsschluss viel Geld zu sparen! Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert und steht Ihnen mit Rat und Tat beiseite.

Kunden der BHW Lebensversicherung AG unvollständig belehrt

Insbesondere den Jahren 1994 und 2007 wurden tausende Kunden der BHW Lebensversicherung AG, sowie vieler anderer Versicherungsgeber bundesweit fehlerhaft und unvollständig über die Ihnen zustehenden Widerspruchsrechte informiert. Der BGH, sowie auch der EuGH haben daraufhin entschieden, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen für die betroffenen Versicherungsgeber nicht an zu laufen beginnt. Die Verbraucher sind demnach noch heute in der Lage, sich von einem vor vielen Jahren abgeschlossenen - und zumeist nachteilhaften - Lebensversicherungsvertrag zu lösen. Demnach befinden sich betroffene Vertragspartner in einer rechtlich durchaus vorteilhaften Position. Die BHW Lebensversicherung AG muss sich auf Grund dessen auf viele Widersprüche der betroffenen Versicherungsnehmer einstellen.

 Widerspruch bringt Ersparnisse

 Für Verbraucher kann es sich insbesondere aus finanzieller Hinsicht durchaus lohnen, den Lebensversicherungsvertrag bei der BHW Lebensversicherung vorzeitig zu widerrufen. Das liegt daran, dass viele Verträge die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, wurden nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen. Markenzeichen dieses Modells ist dass dem Verbraucher wichtige Details über beispielsweise sein Widerspruchsrecht bis nach der Vertragsunterzeichnung vorenthalten wurden. Dieses System wurde unterdessen im Jahre 2008 endgültig verboten. Zudem wurden viele Lebensversicherungen an einen Fonds gebunden. Den Kunden wurde versprochen, durch risikoreiche Finanzgeschäfte hohe Rendite zu erhalten, was zur Erhöhung der Versicherungssumme führen sollte. Diese Versprechungen konnten jedoch nicht eingehalten werden, da u.a. die Zinssätze auf ein historisches Tief abgestürzt sind. Der Kredit wurde demnach für den Verbraucher immer belastender. Das frühzeitige Loslösen aus dem teuren Versicherungsvertrag mittels einer Kündigung stellt sich für den Verbraucher als wirtschaftlich sinnlos dar. Das liegt daran, dass die von der Versicherung ausgezahlte Summe - der sog. Rückkaufswert - nicht den bereits eingezahlten Beträgen entspricht. Bei dem Widerspruch gegenüber der BHW Lebensversicherung erfolgt jedoch eine Rückabwicklung des Vertrages. Dem Kunden werden also alle bereits eingezahlten Beiträge vollständig wieder ausgezahlt. Der Widerspruch stellt eine für Verbraucher durchaus attraktive Möglichkeit dar, sich von den überteuerten Lebensversicherungsverträgen zu lösen.

BHW Lebensversicherung AG informiert Verbraucher nicht 

In dem oben genannten Zeitraum benutze die BHW Lebensversicherung AG unzählige fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Dies verstößt jedoch gegen die gesetzlichen Verpflichtungen des Versicherungsgebers, denn grundsätzlich ist jeder Versicherungsgeber dazu verpflichtet, ein den Verbraucher vollständig, eindeutig und präzise über das ihm zustehende Widerspruchsrecht zu belehren. Jedoch hat die BHW Lebensversicherung AG den Verbraucher nicht über die Form eines etwaigen Widerspruches aufgeklärt. Insbesondere wurde der Verbraucher nicht darüber informiert, dass der Widerruf in Textform zu erfolgen hat. Dies stellt einen Fehler dar, weswegen dem Verbraucher ein "ewiges" Widerspruchsrecht zusteht.

Widerspruch jetzt mit Werdermann | von Rüden durchsetzen!

Rund 60% der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft. Dennoch ist grundsätzlich Vorsicht geboten, denn jeder Versicherungsvertrag könnte individuelle Rechtsprobleme aufweisen. Um das bestmögliche Ergebnis, die größte Ersparnis zu erzielen, ist ein juristisch professionelles Vorgehen unbedingt notwendig. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet als besonderen Service eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages an. Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!