BGH: Nach Verkehrsunfall Quotelung von Sachverständigenkosten bei Mitverschulden

BGH: Nach Verkehrsunfall Quotelung von Sachverständigenkosten bei Mitverschulden
09.02.2012476 Mal gelesen
Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt und trifft den geschädigten Fahrzeughalter an dem Unfall ein Mitverschulden, ist sein Ersatzanspruch bezüglich der Sachverständigenkosten entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.02.2012 (VI ZR 133/11) und beendete damit die unterschiedliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte.

Grundsätzlich hat der Schädiger bei einem Verkehrsunfall auch die Kosten einer Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen zu ersetzen. In dem Fall, in dem sich der geschädigte Fahrzeughalter ein Mitverschulden zurechnen lassen muss, stellt sich jedoch die Frage, ob die Sachverständigenkosten genauso wie die übrigen Schadenspositionen entsprechend der Haftungsquote zu kürzen sind (so OLG Frankfurt a.M.) oder ob der Geschädigte die Sachverständigenkosten in voller Höhe beanspruchen kann (so OLG Celle).

Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass bei geteilter Schuld die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten von beiden Parteien anteilig zu tragen sind, entsprechend der jeweiligen Haftungsqoute.