Banken mogeln sich durchs Leben

Banken mogeln sich durchs Leben
30.08.2016225 Mal gelesen
„Vertrauen Sie Ihrer Bank?“ Die Frage ist ein echter Partyknüller und in jedem Fall Einstieg in eine lebhaft kritische Diskussion um Bankprodukte, Bankregeln und Bankvorgehen.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist als Fachanwalt ausgewiesener Bankrechtsexperte und dadurch oft mit den derzeit aktuellen Bankrechtsthemen befasst. Hier ein aktueller Überblick:

Falsche Widerrufsbelehrungen

"Auch in den Widerrufbelehrungen, die nach Juni 2010 abgeschlossen nicht mehr unter die Generalamnestie fallen, gibt es massenhaft bei nahezu allen Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die einen Widerruf rechtlich wasserdicht möglich machen. Trotzdem wird nahezu jeder Widerruf erst einmal abgelehnt. Erst anwaltlicher Druck bringt in manchen Fällen ein Einlenken. Viele Verfahren müssen aber weiterhin vor Gericht entschieden werden. Banken haben sich auch zunehmend mit Widerrufen von "quasi-gewerblichen Darlehen" zu befassen sowie mit Widerrufen von Darlehen bei verbundenen Geschäften.

Kreditbearbeitungsgebühren

Nach einem entscheidenden Urteil des BGH aus 2014 dürfen für Verbraucherdarlehen grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren einbehalten werden. Die aktuelle Rechtsprechung erweitert diesen Anspruch mittlerweile auch auf gewerbliche Darlehen, wenn die Bank die für die Gebühr geleistete Arbeit nicht konkret benennen kann und die Bearbeitungsgebühr nur Teil einer pauschalierten Klausel in den AGB ist.

Zu hohe Dispozinsen

Wer als Unternehmer lange Jahre recht hohe Dispositionszinsen akzeptieren musste, um liquide zu bleiben oder Vorhaben realisieren zu können, der hat in den meisten Fällen mehr oder weniger viel zu viel gezahlt. Bei der Anpassung der Dispozinsen an den Leitzins agieren Banken zögerlich, gar nicht oder mit falschen Werten. Schnell ermogeln sich Banken so einen Vorteil gegenüber dem Kunden, der in relativ kurzer Zeit eine ordentliche Summe ergibt. Cäsar-Preller: "Dieses Geld ist bedingungslos rückforderbar!"

Fehlerhafte Kapitalanlageberatung

Banken haben vielfach in der Kapitalanlageberatung große Fehler gemacht und provisionsorientiert falsche Produkte an die falschen Anleger verkauft. Auf Basis der geltenden BGH-Rechtsprechung sind solche Kapitalanlagen kurzfristig rückabzuwickeln.

Fehlerhafte Beratung bei Kontoüberziehung

Wer sein Konto dauerhaft überzieht, hat Anspruch auf eine gute Beratung. Banken müssen ihren Kunden angemessene Alternativen zu Kontoüberziehung und Dispokredit anbieten. Versäumen sie dies, haben betroffene Bankkunden einen Schadensersatzanspruch.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller geht davon aus, dass die komplette deutsche Bankenlandschaft über Nacht zusammenbrechen würde, falls alle Kunden ihre Ansprüche nachweisen und einfordern würden: "Die Banken mogeln sich durchs Leben!"

Sie denken, dass Ihre Bank Sie eventuell übervorteilt? Die Kanzlei Cäsar-Preller hilft ihnen bei der Beweisführung und setzt Ihre Ansprüche durch!

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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