BaFin greift ein: Drei CIS Garantie Hebel Plan Fonds werden abgewickelt

BaFin greift ein: Drei CIS Garantie Hebel Plan Fonds werden abgewickelt
10.09.2015267 Mal gelesen
Das Bundesamt für Finanzaufsicht (BaFin) hat angeordnet, dass die Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, CIS Garantie Hebel Plan 08 und CIS Garantie Hebel Plan 09 abgewickelt werden sollen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde begründete dieses Vergehen mit unerlaubten Investmentgeschäften. Alle drei CIS-Fonds hätten eine Genehmigung der BaFin benötigt

Dr. Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Lahr: "Es ist festzuhalten, dass den betroffenen Fondsgesellschaften Rechtsbehelfe gegen die Bescheide zustehen. Wenn es aber dabei bleibt, dass die Fonds abgewickelt werden, dann wird der Abwickler an die Anleger/Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen verteilen, welches nach dem Begleichen der Verbindlichkeiten noch vorhanden ist. Welches Ergebnis eine solche Abwicklung unter dem Strich für die Abwicklung haben wird, ist offen."

Für viele betroffene Anleger stellt sich die Frage, ob und welche sonstigen Rechtsansprüche ihnen im Verlauf der Rückabwicklung zustehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann hier weiterhelfen, wenn über die verschiedenen Ansatzpunkte nachgedacht wird.

Zuerst muss geklärt sein, ob die BaFin-Anordnungen wirksam werden, oder sich die Cis-Fonds dagegen wehren. Wenn es bei der Entscheidung der BaFin bleibt, dann stellt sich für die Anleger die Frage, ob sie selbst sich wehren können und gegenüber wem sie Ansprüche geltend machen können. Da die BaFin das Geschäftsmodell der drei Fonds als erlaubnispflichtig eingestuft hat, stellt sich die Frage, ob der Prospekt und die Beschreibungen des jeweiligen Garantie Hebel Plans richtig sind. Wenn Fehler vorhanden sind, können Prospekthaftungsansprüche ausgelöst werden und Prospekthaftungsklagen darauf gestützt werden. Allerdings muss ein Anleger sich bei einer Prospekthaftung auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Verantwortlichen (finanziell) erfolgversprechend in Anspruch genommen werden können. Dr. Stoll: "Wenn falsch beraten wurde können die Vermittler und Berater in die Pflicht genommen werden. Anspruchsgegner bei Prospektfehler sind u.a. die Herausgeber der Fonds und die für die Prospekterstellung Verantwortlichen."

CIS-Produkte wurden immer wieder vom Finanzvertrieb Carpediem empfohlen. Aber auch andere Anlageberater rieten ihren Kunden zu diesen Fonds: "Bei der Beraterhaftung geht es - grob umrissen - um die Frage, ob die Empfehlung in einen CIS Fonds zu investieren zu den Wünschen und dem Risikoprofil des Anlegers passte. Auch musste der Fonds mit all seinen grundlegenden Eigenschaften und Chancen und Risiken zutreffend vorgestellt werden."

Da bei der Beraterhaftung die individuelle Anlageberatung im Mittelpunkt steht, kann erst nach einer Überprüfung der damaligen Beratungsleistung bewertet werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen und ob diese auch durchgesetzt werden können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt und berät Anleger, die in einen Garantie Hebel Plan investierten. Es sind auch Klageverfahren wegen des CIS Garantie Hebel Plan 07 anhängig.

Außer den aktuell betroffenen Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, CIS Garantie Hebel Plan 08 und CIS Garantie Hebel Plan 09 wurden von der CIS Deutschland AG auch weitere Kapitalanlagen konzipiert: CIS Premium Renditefonds 10 und GenoHausFonds I.

 

Mehr Informationen: http://www.dr-stoll-kollegen.de/cis-garantie-hebel-plan-0

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

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