Automatischer Informationsaustausch: Noch ist Zeit für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Automatischer Informationsaustausch: Noch ist Zeit für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
30.08.2016443 Mal gelesen
Im kommenden Jahr beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Das könnte wieder zu einem Anstieg bei den Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung führen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr als 100 Staaten wollen sich bislang am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen. Dabei verpflichten sich die teilnehmenden Länder, Bankdaten von Steuerpflichtigen untereinander auszutauschen. Auf diese Weise wird das Bankgeheimnis erheblich gelockert und Steueroasen sollen weiter ausgetrocknet werden. Der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt 2017. In ersten Jahr wollen sich 54 Staaten an dem Austausch beteiligen. 2018 folgen dann bislang weitere 47 Staaten.

Für Steuersünder mit unversteuerten Einkünften auf Bankkonten in den teilnehmenden Ländern steigt dadurch die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, noch einmal erheblich an. Das Schwarzgeld kann dann vor dem Fiskus kaum noch verborgen werden. Fliegt die Steuerhinterziehung auf, droht den Betroffenen eine Verurteilung. Dabei müssen sie mit Geldstrafen oder auch mit Freiheitsstrafen rechnen.

Noch besteht die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung zu umgehen. Diese Option erlischt jedoch, sobald die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird. Die Zeit für eine Selbstanzeige wird also langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige kein "Schnellschuss" sein. Denn nur, wenn sie nicht nur rechtzeitig gestellt wird, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist, kann sie strafbefreiend wirken.

Für den Laien sind dabei die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an eine wirksame Selbstanzeige stellt, kaum zu überblicken und noch weniger zu bewältigen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können auf diese Weise nicht erfasst werden. Fehler sind schon fast vorprogrammiert und im Ergebnis misslingt die Selbstanzeige.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall würdigen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie tatsächlich strafbefreiend wirkt.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html