Wegen Einsatzes von Spionage App in Handy verurteilt
Laut einigen Medienberichten hatte ein Mann heimlich eins solche App auf ihrem Smartphone installiert. Er konnte damit nicht nur den Aufenthaltsort seiner Freundin überwachen, sondern hatte auch Zugriff auf ihre Bilder und ihre WhatsApp Nachrichten.
Nachdem das Ganze herausgekommen war und die zuständige Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt hatte soll ihn das Amtsgericht Heilbronn zu einer Jugendstrafe von 30 Arbeitsstunden verurteilt haben.
Ausspionieren übers Smartphone ist kein Kavaliersdelikt
Wer eine derartige Spionage App heimlich zur Handyortung mittels GPS sowie zur Handyüberwachung bei dem Smartphone eines Dritten einsetzt, begeht erst einmal einen schweren Vertrauensbruch. Das gilt insbesondere bei nahestehenden Personen. Darüber hinaus kommt eine Bestrafung zumindest wegen unbefugten Abfangens von Daten nach § 202b StGB in Betracht. Dabei kommt auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis 2 Jahren in Betracht. Anders ist das nur, wenn der Besitzer des Smartphone damit einverstanden ist. Der Täter kam hier vergleichsweise günstig davon, weil das Gericht ihm strafmildernde Umstände - wie insbesondere die Abgabe eines Geständnisses - zugutehielt. Unter Umständen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Ausspähens von Daten nach § 202a StGB infrage. Dies setzt voraus, dass der Täter sich unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. In diesem Fall ist sogar die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Am besten schützt man sich vor einer Spionage App durch ein aktuelles Virenschutzprogramm.
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