Auslandskonten unter Generalverdacht
Durch eine neue gesetzliche Grundlage (Art. 3 SteuerHBekG) kann der Steuerpflichtige mit Geschäftsbeziehungen in so genannten Steueroasen von den Finanzbehörden verpflichtet werden, eidesstattlich zu versichern, dass seine Angaben vollständig und richtig sind. Die eidesstattliche Versicherung kann zwar nicht erzwungen werden; bei unkooperativem Verhalten kann jedoch die Besteuerungsgrundlage geschätzt werden, weil in diesem Falle widerlegbar vermutet wird, dass nicht erklärte oder höhere steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind. Davon abgesehen stehen der Finanzverwaltung die Einleitung von schärferen Maßnahmen (Steuerfahndung, Anordnung einer Außenprüfung, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen) zur Ermittlung des steuerlichen Sachverhaltes offen.

