Audi-Diesel und Autorückgabe: Fachanwälte bereiten erste Klage vor

Audi-Diesel und Autorückgabe: Fachanwälte bereiten erste Klage vor
05.10.20151145 Mal gelesen
Zwei Wochen nachdem die Abgasmanipulationen ans Licht kamen, ist immer noch nicht das vollständige Ausmaß des Skandals abzusehen. Doch die Enttäuschung ist bereits jetzt bei zahlreichen Dieselfahrern groß.

Autokäufer haben sich bereits an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewandt, weil sie ihr Auto zurückgeben wollen. Die Fachanwälte der Kanzlei, die auf Massenschadensfälle spezialisiert ist, arbeiten konkret daran, für Mandanten Autos mit dem Motor EA 189 zurückzugeben. Es sind deshalb auch bereits Klagen in der Vorbereitung.

 

Wann haben Autokäufer das Recht, ein Fahrzeug zurückzugeben? Weist ein gekauftes Auto einen Mangel (wie etwas falsche Abgaswerte oder deutlich erhöhten Verbrauch) auf, dann kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Ein Teil der Rückabwicklung ist Rückgabe des Fahrzeugs. Dieses Ziel kann auch durch andere Rechte erreicht werden. Wird der Kaufvertrag erfolgreich angefochten, dann kann dies auch der Weg zu einer Fahrzeugrückgabe sein.

 

Verkehrsrechtsschutz reicht oft aus

 

Wenn ein betroffenes Dieselmodell bei Audi gekauft wurde, dann stehen den Käufern also verschiedene Wege offen, um ihren gekauften PKW zurückgeben zu können. Diese Rechte stehen natürlich auch den Käufern anderer vom Abgasskandal betroffener Volkswagenmarken wie Seat und Skoda zu. Erfreulicherweise können Autokäufer oft auch auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist meistens ausreichend. Denn meistens wird nicht nur Rechtsschutz bei Verkehrsvergehen gewährt, sondern Rechtsschutz "rund um das Auto". Eine Privatrechtsschutzversicherung hilft ebenfalls weiter.

 

Autokäufer müssen Fristen beachten

 

Allerdings dürfen Rückgaberechte nicht beliebig lange geltend gemacht werden. Denn es laufen verschiedene Fristen seit dem Abschluss des Kaufvertrags. Dasselbe gilt auch für Vertragsanfechtungen - dort gibt es in bestimmten Fällen sogar besonders kurze Fristen. Wenn Audikäufer wegen des Abgasskandals ihr Auto zurückgeben wollen, dann sollten sie deshalb rasch handeln.

 

Audifahrer, die sich von ihrem EA 189-Dieselfahrzeug trennen möchten, sollten die kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Weitere Informationen befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                          

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