Auch eine Abmahnung der PEARL GmbH über die Patent- und Rechtsanwälte Maucher Börjes Jenkins erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der PEARL GmbH über die Patent- und Rechtsanwälte Maucher Börjes Jenkins erhalten? Ich berate Sie.
24.02.2016604 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Maucher Börjes Jenkins für die PEARL GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Abmahnung bezieht sich auf das Angebot von Fahrradbeleuchtung, die nicht gem. § 22a Abs. 1 StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt ist und bei der ein Prüfzeichen gem. § 7 FzTV fehlt.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Des Weiteren werden mit dem Abmahnschreiben Abmahnkosten in Höhe von 984,60 Euro geltend gemacht (1,3 Geschäftsgebühr auf Grundlage eines Streitwertes von 20.000,00 Euro zzgl. Auslagenpauschale).


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig
    die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Konsequenzen.
Selbstverständlich erhalten Sie von mir in diesem Zusammenhang konkrete Handlungsempfehlungen.

Gerne höre ich von Ihnen.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.


Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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