Auch eine Abmahnung der Firma Burberry Limited über die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der Firma Burberry Limited über die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten? Ich berate Sie.
20.02.2017177 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner für die Firma Burberry Ltd. wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin hochwertige Bekleitungsstücke aller Art, Lederwaren, Schuhe und vielfältigste Accessoires herstellt und vertreibt, die mit dem berühmten "Burberry-Check" gekennzeichnet sind. In diesem Zusammenhang wird auf beispielhafte Produkte und das Markenportfolio der Abmahnerin verwiesen. Sodann wird unter Hinweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten im Internet der Vorwurf erhoben, die Kennzeichnung der von dem Abgemahnten vertriebenen Produkte weise ersichtlich einen an Identität grenzenden Ähnlichkeitsrat zu dem "Burberry-Check" der Abmahnerin auf. Hierzu wird darauf aufmerksam gemacht, dass etwaige farbliche Abweichungen unbeachtlich seien, da die Struktur sowie die Anordnung sämtlicher Kennzeichnungselemente identisch übernommen worden seien, woraus sich ein an Identität grenzender Gesamteindruck ergebe. Der Abmahnerin stehe daher ein Unterlassungsanspruch zu.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung und eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen auch Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Herausgabe, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) nach einem Streitwert von 150.000,00 Euro vor.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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