Auch eine Abmahnung der BCNH GmbH über die ARQIS Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der BCNH GmbH über die ARQIS Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.
16.03.2017285 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der ARQIS Rechtsanwälte für die BCNH GmbH wegen des Vorwurfes der Urheberrechtsverletzung und der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin einer der größten Online-Fachhändler für Hörmann-Produkte sei, insbesondere Garagentorantriebe und Zubehör. Über Ihren Online-Shop vertreibe die Abmahnerin seit über 11 Jahren in Deutschland und ganz Europa. Die Bezeichnung "tor7" sei kennzeichenrechtlich umfassend zugunsten der Abmahnerin geschützt, unter anderem als deutsche Wort-/Bild-Marke unter der Nummer 30 2017 005 321. Unter Verweis auf den hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand, insbesondere für die Darstellung der angebotenen Produkte über den Online-Shop der Abmahnerin, wird sodann ausgeführt, die Abmahnerin habe entsprechend den qualitativ hochwertigen und hochpreisigen Produkten Produktfotos durch den Geschäftsführer erstellen lassen. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen habe der Geschäftsführer der Abmahnerin zur exklusiven Nutzung eingeräumt. Die Abmahnerin sei mithin alleinige und ausschließlich berechtigte Nutzungsberechtigte an diesen Fotografien.

Unter Hinweis auf eine Amazon-Produktseite wird sodann ausgeführt, dass der Abgemahnte diverse Produkte des Herstellers Hörmann anbietet und hierbei mehrere der augenscheinlich aus dem Online-Shop der Abmahnerin entnommenen Lichtbilder verwendet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Produktfotos mit einem Wasserzeichen versehen sind, das der Marke der Abmahnerin entspricht. Vorgeworfen wird eine Urheberrechtsverletzung und eine Markenrechtsverletzung.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen Vertragsstrafeversprechen in Höhe von jeweils 10.000,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Streitwertes von 110.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.973,90 Euro entspricht.

 

Meine Einschätzung:

Die Abmahnung der BCNH GmbH wirft sowohl im Hinblick auf den urheberrechtlichen Vorwurf als auch im Hinblick auf den markenrechtlichen Vorwurf unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Ich empfehle daher dringend, dass Sie sich zu der Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche anwaltlich beraten lassen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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