Anmeldung der eigenen Marke- der erste Schritt zum Erfolg. Aber wie mache ich es richtig?

Anmeldung der eigenen Marke- der erste Schritt zum Erfolg.  Aber wie mache ich es richtig?
27.11.2015199 Mal gelesen
Wie funktioniert die Anmeldung der eigenen Marke? Worauf müssen Sie achten und welche Hürden gilt es zu nehmen? Eine kurze Übersicht über die Vorteile aber auch die Hindernisse bei der Anmeldung der eigenen Marke.

Marken begegnen uns überall im täglichen Leben und sie lösen in uns ganz unweigerlich Assoziationen oder sogar Emotionen aus. So denkt beispielsweise kaum jemand beim Anblick eines angebissenen Apfels noch an wirkliches Obst. Der Bekanntheitsgrad einer Marke wird häufig sogar als Indikator für den Erfolg eines Unternehmens verwendet. Je mehr Wiedererkennungswert eine Marke besitzt, desto besser bleibt sie dem Kunden in Erinnerung. Mit einer geschickten Vermarktung in der Werbung und den Medien kann der Markeninhaber sogar erreichen, dass der Verbraucher die dem Produkt vom Hersteller zugeschriebenen Attribute automatisch mit der Marke in Verbindung bringen. So kann es passieren, dass man z.B. bei einer bestimmten Automarke sofort an Fahrspaß, Sicherheit oder fortschrittliche Technik denkt, ohne jemals in einen solchen Fahrzeug gesessen zu haben.

Was genau ist eine Marke eigentlich?

Wir alle kennen einzelne Marken. Um jedoch zu verstehen, warum eine korrekte Markenanmeldung wichtig ist und worauf man achten muss, sollte man sich zunächst klarmachen, was eine Marke eigentlich ist.

Nach § 3 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Markenanmeldung?

Diese Definition klingt zunächst sehr weitreichend, dennoch gibt einige weitere Einschränkungen, auf die bei der Markenanmeldung geachtet werden muss. Eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unterliegt zum Teil strengen Voraussetzungen. Beispiele für weitere Anmeldungshindernisse sind der geforderte Unterscheidungscharakter der einzutragenden Marke von bereits bestehenden Marken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG oder das Verbot von Marken, die dazu geeignet sind, beim Kunden falsche Assoziationen bezüglich der geographischen Herkunft, der Art oder Beschaffenheit der Ware oder der Dienstleistung hervorzurufen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG).

So finden sich viele weitere rechtliche Erfordernisse der Markenanmeldung im Markengesetz und in der Markenverordnung.

Aufgrund der Unübersichtlichkeit der verschiedenen Voraussetzungen und Anforderungen an eine Marke, ist es ratsam einen Rechtsanwalt heranzuziehen, der sich gut im Markenrecht auskennt.

Gerne können Sie hierzu die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling zu Rate ziehen. Wir besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts und übernehmen Ihre Markenanmeldung gerne. Wir begleiten Sie von der ersten Recherche bis hin zur letztlichen Markenmeldung und übernehmen Aufgaben wie:

  • Markenrecherche
  • Markenüberprüfungen
  • Markenrechtliche Beratung von Unternehmen/Existenzgründern
  • Markenanmeldungen (national und international)
  • Lizenzierung von Marken (Vertragsgestaltung)
  • Geografische Herkunftsangaben
  • Titelschutz (Domainnamen, Werktitel)
  • Unternehmenskennzeichen/Geschäftliche Bezeichnungen

Warum ist die Anmeldung einer eigenen Marke wichtig?

Ist Ihre Marke einmal angemeldet greifen die Anforderungen an die Anmeldung neuer Marken in Ihrem Sinne, so bedarf in der Folgezeit, wie im Beispiel oben, eine neue Marke einer ausreichenden Unterscheidungskraft zu Ihrer Marke. Bei Verletzungen Ihres Markensrechts durch Konkurrenten stehen Ihnen dann Ansprüche gegen den Konkurrenten zu. Auch in dieser Hinsicht, können wir Sie bei verschiedenen Streitigkeiten unterstützen, so gehören:

  • Widerspruchsverfahren
  • Kollisionsüberwachung
  • Löschungsverfahren
  • Verfolgung von Markenrechtsverletzungen
  • Verteidigung gegen markenrechtliche Ansprüche
 

zu unseren Kernkompetenzen.

 

Wenn Sie fragen zu Ihrer eigenen Markenanmeldung haben, kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenloses Erstgespräch!

 

Ihr

 -Lars Hämmelring-

 

Kontakt:

 

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

Hamburg:

Johnsallee 7

20148 Hamburg

Fon: 49 (0)40/ 533 087 - 20

Fax: 49 (0)40/ 533 087 - 30

Mail: mail@shrecht.de

 

Berlin:

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10717 Berlin

Fon: 49 (0)30/206 494 - 05

Fax: 49 (0)30/206 494 - 06

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

 

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www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info