Abmahnung der Vinke Cosmetics UG

Abmahnung der Vinke Cosmetics UG
28.09.2016208 Mal gelesen
Im Auftrag der Vike Cosmetics UG mahnt aktuell die Rechtsanwaltskanzlei Volke wegen Wettbewerbsverstoßes in einem Onlineshop ab.

Wie lautet der Vorwurf der Abmahnung?

In dem Abmahnschreiben wird dem Adressaten vorgeworfen in einem Onlineshop Waren angeboten zu haben und dabei Pflichtangaben, wie die Anbieterkennzeichnung und die Widerrufsbelehrung, nicht angegeben zu haben. Außerdem soll der Abgemahnte in irreführender Weise seine Produkte beworben haben.

Welche Forderungen stellt dieVinke Cosmetics UG?

Forderung des Abmahnschreibens ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745, 40 Euro durch den Abgemahnten.

Abmahnung erhalten? - So reagieren sie richtig!

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? Ignorieren sie diese nicht. Stattdessen ist es ratsam sich an den folgenden Punkten zu orientieren:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Die Rechtsanwälte von Werdermann und von Rüden beraten sie deutschlandweit  und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen sie hierfür auch die kostenlose Erstberatung. Ihr Anliegen  können sie uns ganz unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder nehmen sie telefonisch unter  030 - 965 356 2929 Kontakt zu uns auf.