Abgasskandal: LG Köln verurteilt Autohändler zur Rückerstattung von Kaufpreis eines gebrauchten VW Passat

Abgasskandal: LG Köln verurteilt Autohändler zur Rückerstattung von Kaufpreis eines gebrauchten VW Passat
24.03.2017197 Mal gelesen
LG Köln: Erheblich des Sachmangels folgt aus Arglist der Herstellerin

Das LG Köln hat mitUrteil vom 02.03.2017 (3 O 317/16) einen Autohändler zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt.

Die klagende Käuferin hatte das mit der manipuliteren Abgassoftware ausgerüstete Fahrzeug im Januar 2015 gebraucht mit einer Laufleistung von ca. 26.400 km von dem beklagten Autohändler zum Preis von 21.900 EUR erworben.

Nach Rücktrittserklärung und vorgerichtlicher erfolgloser Aufforderung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages erhob die Käuferin Klage.

Diese war überwiegend erfolgreich.

Das Fahrzeug sei zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft gewesen, da es die Euro-5-Abgasnorm entgegen vertraglicher Vereinbarung im Straßenverkehr nicht einhalte.

Die Erheblichkeit des Mangels sei dadurch indiziert, dass ein Verstoß gegen die Beschaffenheitsvereinbarung vorliege. Zudem werde die Erheblichkeit dadurch indiziert, das ein für den Käufer wesentlicher Qualitätsaspekt , nämlich die Einordnung in die Euro-5-Norm, betroffen sei. Zudem habe die Herstellerin arglistig gehandelt. Die Klägerin habe zudem Grund zur Sorge, dass das Software-Update bislang unbekannte Folgen für den Motor das Fahrzeugs haben könne.

Da es sich vorliegend um einen Verbrauchsgüterkauf gehandelt habe, sei eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht erforderlich gewesen.

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