Produktsicherheit
BT-Drs. 19/28406 (zu den am 16.07.2021 in Kraft getretenen Änderungen des ProdSG und dem ÜAnlG)
Marktüberwachungsgesetz
Vorschriften zur Produktsicherheit hat der Gesetzgeber in verschiedenen Bereichen erlassen:
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG):
Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
Marktüberwachungsgesetz
Die Einhaltung der Bestimmungen des Produktsicherheit werden durch die Marktüberwachungsbehörden kontrolliert.
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG):
Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Es dient dazu, beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen zu gewährleisten, die sich im Gefahrenbereich einer solchen Anlage befinden.
zivilrechtlichen Haftung (insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetz und § 823 BGB; Produkthaftung)
strafrechtlichen Ahndung von Produktfehlern (entweder als Straftat gegen Leib und Leben von Menschen nach §§ 222, 229 StGB oder als Straftat gegen die Umwelt nach den §§ 324 ff. StGB; Produktsicherheit - strafrechtliche Verantwortung)
Daneben begründen zahlreiche, dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnende Vorschriften Verpflichtungen der Hersteller und Händler von Produkten sowie bestimmte Eingriffsbefugnisse der Behörden, um den Verbraucher vor Gefahren durch Produkte zu schützen.
Produktsicherheit - strafrechtliche Verantwortung
Produktsicherheitgesetz - Marktüberwachung
Molitoris/Klindt: Aktuelle Entwicklungen im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2019, 2284