Ich freue mich, dass Sie mein Profil auf anwalt24.de gefunden haben. Ich verteidige und vertrete hochspezialisiert in folgenden Rechtsgebieten:
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Fahrerlaubnisrecht
Kompetenz bei Verteidigung gegen Delikte imStraßenverkehr
- Bundesweite Vertretung -
Verkehrsstrafrecht, Strafverteidigung, Anwalt im Strassenverkehrsrecht, Anwalt im Bußgeldrecht, Kanzleisitz Düsseldorf, deutschlandweit tätig
- Trunkenheitsfahrt
- Fahrt unter Drogeneinwirkung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Straßenverkehrsgefährdung
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Ordnungswidrigkeitenrecht ,Bußgeld, Bußgeldbescheid, Blitzer, Radarfalle,Videomessung,Deutschland,NRW
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkohol- und Rauschmitteleinwirkung
- Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug
- Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons
- Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis
- Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, obwohl das zulässige Gesamtgewicht überschritten war
- Nichteinhalten von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten
- Nichtaufbewahren von benutzten Schaublättern
Fahrerlaubnisrecht, Führerscheinrecht, MPU, Führerscheinverfahren in Düsseldorf, Köln, Rhein-Ruhr, deutschlandweit
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung
Entziehung der Fahrerlaubnis
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Schriftliche Verwarnung nach dem Punktsystem
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
Ich berate und vertrete Menschen bei allen Fragen und Problemen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis, Geschwindigkeit, Abstand, Punkte, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Drogenfahrt, Nötigung und anderen Vorwürfen im Straßenverkehr - bundesweit. Weitere Infos: www.cd-recht.de .
Die Praxis der Justiz in diesem Bereich des Rechts neigt zu Pragmatismus. Häufig wirkt dies zum Nachteil des Beschuldigten. Dem muss dann entschieden entgegentreten werden, denn für die Betroffenen können Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis eine Existenzfrage sein. Bei Straftaten wie Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit am Steuer, Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung im Verkehr steht zumeist auch der Führerschein auf dem Spiel. Hier ist es besonders wichtig, rechtzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen. Längst nicht jeder Führerscheinentzug ist unvermeidbar. Ziel ist die Rettung des Führerscheins.
Und wenn der Verlust einmal doch unvermeidlich war, kommt es darauf an, so bald wie möglich wieder einen Führerschein in der Hand zu haben. Häufig muss vor der Wiedererlangung oder der Erhaltung des Führerscheins die Hürde MPU genommen werden. Führerscheinbehörden sind mittlerweile berechtigt, die Fahreignung schon bei wesentlich weniger als 18 Punkten im Verkehrszentralregister durch die Anordnung einer MPU zu überprüfen, wenn mehrere Verkehrsverstöße in einem kurzen Zeitraum rechtskräftig werden. Es ist daher wichtiger denn je, Einträge im Verkehrszentralregister zu vermeiden. Dazu müssen die Rechte des Betroffenen oder des Beschuldigten qualifiziert und engagiert verteidigt werden. Nach dem Motto "Mobilität wahren, spezialisiert verteidigen" lege ich neben fachlicher Qualifikation Wert auf eine hohe Diskretion für die Betroffenen.