Rechtswörterbuch

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Sofortvollzug

 Normen 

§ 6 Abs. 2 VwVG

VwVGe der einzelnen Bundesländer

Polizei- und Ordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer

 Information 

1. Allgemein

Der Sofortvollzug ist die Verwaltungsvollstreckung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Vollzugsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen Verwaltungszwang anwenden, ohne dass sie einen dem Zwang zugrunde liegenden Verwaltungsakt erlassen hat oder das Zwangsmittel angedroht bzw. festgesetzt hat.

Die Bezeichnung des Sofortvollzuges ist nicht einheitlich: Teilweise werden in den gesetzlichen Grundlagen auch die Ausdrücke "sofortiger Vollzug" oder "sofortiger Zwang" benutzt.

Der Sofortvollzug selbst ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt (schlichtes Verwaltungshandeln).

2. Voraussetzungen

  1. a)

    Die Voraussetzungen des (theoretischen) Grund-Verwaltungsaktes liegen vor.

  2. b)

    Durch den Sofortvollzug kann die Begehung einer rechtswidrigen Tat, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand darstellt, verhindert werden oder eine drohende Gefahr abgewendet werden.

  3. c)

    Die Behörde handelt innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse.

  4. d)

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist gewahrt.

  5. e)

    Das gewählte Zwangsmittel wurde ordnungsgemäß vollstreckt.

3. Einzusetzende Zwangsmittel

Für die Durchführung des Sofortvollzuges kann die Behörde zwischen den Zwangsmitteln Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang wählen. Die Vollstreckung eines Zwangsgeldes kommt aus der Natur der Sache nicht in Betracht.

4. Unmittelbare Ausführung

Die Polizeigesetze einiger Bundesländer beinhalten einen Unterfall des Sofortvollzuges, die unmittelbare Ausführung. Danach sind die Polizeibehörden befugt, unmittelbar eine Maßnahme der Gefahrenabwehr zu erlassen. Im Unterschied zum Sofortvollzug kann die Maßnahme auch mit Einverständnis des Pflichtigen vollzogen werden.

 Siehe auch 

Beitreibung

Ersatzvornahme

Ersatzzwangshaft

Unmittelbarer Zwang

Verwaltungszwang

Vollstreckungsbehörde

Vollstreckungstitel - Verwaltungsrecht

Zwangsgeld

Zwangsmittel - Androhung

Zwangsmittel - Anwendung

Zwangsmittel - Festsetzung