Sachurteilsvoraussetzungen
Nicht zusammenhängend geregelt.
Die Sachurteilsvoraussetzungen sind ein Teil der Prozessvoraussetzungen einer Klage im Zivilprozess.
Die Prozessvoraussetzungen einer Klage werden unterschieden in
echte Prozessvoraussetzungen,
Sachurteilsvoraussetzungen und
Prozesshindernisse / Prozesseinreden.
Die Sachurteilsvoraussetzungen sind in der Zivilprozessordnung nicht zusammenhängend geregelt, sondern sie sind verstreut geregelt. Im Einzelnen gibt es folgende Sachurteilsvoraussetzungen:
Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253 Abs. 2 ZPO
Rechtsschutzinteresse, § 256 ZPO
Zuständigkeit des Gerichts
Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO
Keine anderweitige Rechtshängigkeit, § 261 ZPO
Rechtsweg zu den Zivilgerichten
Meyer-Großner: Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse; 1. Auflage 2011