AbgG,BW - AbgeordnetengesetzTitel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG Gliederungs-Nr.: 1101 Normtyp: Gesetz Gesetz über die ...
§ 1 AbgGErster Teil – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 2 AbgG, Schutz der freien MandatsausübungZweiter Teil – Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG
§ 3 AbgG, WahlvorbereitungsurlaubZweiter Teil – Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG
§ 4 AbgG, Berufs- und BetriebszeitenZweiter Teil – Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG
§ 4a AbgG, Unabhängigkeit der Abgeordneten, OffenlegungsregelnZweiter Teil – Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG
§ 5 AbgG, EntschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz ...
§ 6 AbgG, AufwandsentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz ...
§ 6a AbgG, ReisekostenentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz ...
§ 6b AbgG, FahrtkostenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz ...