Reformpaket Finanzkriminalität: Benötigen wir das FKBG?

Reformpaket Finanzkriminalität: Benötigen wir das FKBG
13.02.202434 Mal gelesen
Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz: Gesetz gegen Finanzkriminalität / Ist eine Reform zur Bekämpfung vom Geldwäsche-Schema notwendig?

Eine eingehende Betrachtung des Gesetzesentwurfs für das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz

Der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums bietet einen detaillierten und vielschichtigen Vorschlag, der zahlreiche Bereiche der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland umfasst. Das geplante FKBG strebt eine nachhaltige Stärkung der Prävention, Aufdeckung und Strafverfolgung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen schweren Straftaten an. Es unterstützt damit das Ziel 16.4 der Agenda 2030 zur Reduzierung illegaler Finanzströme. Der Entwurf enthält verschiedene Artikel zur Gründung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Änderungen in bestehenden Gesetzen und Maßnahmen zur Datensicherheit.

 

Übersicht und Zielsetzung des FKBG

Der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums bietet einen detaillierten und vielschichtigen Vorschlag, der zahlreiche Bereiche der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland umfasst. Das geplante FKBG strebt eine nachhaltige Stärkung der Prävention, Aufdeckung und Strafverfolgung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen schweren Straftaten an. Es unterstützt damit das Ziel 16.4 der Agenda 2030 zur Reduzierung illegaler Finanzströme. Der Entwurf enthält verschiedene Artikel zur Gründung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Änderungen in bestehenden Gesetzen und Maßnahmen zur Datensicherheit.

Wesentliche Aspekte des Gesetzentwurfs

  • Der Koalitionsvertrag verlangt eine Verbesserung der Geldwäschebekämpfung und die Umsetzung der FATF-Empfehlungen.
  • Das FKBG sieht die Schaffung einer Bundesoberbehörde vor, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht in einem umfassenden Ansatz bündelt.
  • Im Rahmen der neuen Bundesoberbehörde wird das Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) für bedeutende Fälle internationaler Geldwäsche mit Bezug zu Deutschland eingerichtet.
  • Die bestehenden Aufgaben des Bundeskriminalamts (BKA) werden beibehalten, während gleichzeitig ein Ausbau der Ressourcen für Geldwäsche- und Finanzermittlungen geplant ist.
  • Änderungen in der Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sind geplant, insbesondere hinsichtlich der Kooperation und des Datenaustauschs mit anderen Bereichen der neuen Bundesoberbehörde.
  • Der Gesetzentwurf adressiert die Kritik und Empfehlungen der FATF, vor allem im Bereich der geldwäscherechtlichen Aufsicht im Nichtfinanzsektor.
  • Ein Immobilientransaktionsregister soll eingeführt werden, um die Transparenz im Immobiliensektor zu steigern und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern.
  • Das Gesetz sieht sowohl einmalige als auch laufende Ausgaben für die Einrichtung und den Betrieb der neuen Behörde vor.

Das Gesetz soll somit eine ganzheitliche und nachhaltige Stärkung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland ermöglichen, indem es entscheidende strukturelle und organisatorische Änderungen einführt, um den Empfehlungen der FATF nachzukommen und die Effizienz in diesem Bereich zu erhöhen.

 

Spezifische Neuerungen durch das FKBG

Das FKBG führt eine Reihe von spezifischen Neuerungen ein, darunter die Gründung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Änderungen in bestehenden Gesetzen, eine effizientere Verwaltung und Überwachung, die Berücksichtigung von Sicherheitsüberprüfungen und Datenschutz, Anpassungen an internationale Standards, die Erweiterung von Befugnissen und Zuständigkeiten sowie die Verbesserung des Informationsaustauschs.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland zu stärken und die Verwaltungsprozesse in diesem Bereich zu optimieren. Es ist ein umfassendes Gesetz, das viele Aspekte der Finanzkriminalitätsbekämpfung abdeckt und sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wirksam sein soll.

 

Bewertung der Notwendigkeit des FKBG

In Anbetracht der jährlichen Verluste von etwa 100 Mrd. Euro durch Finanzkriminalität in Deutschland, ist die Gründung einer spezialisierten Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ein Schlüsselelement des FKBG. Fachverbände äußerten jedoch Bedenken bezüglich der Wirksamkeit dieser neuen Behörde, des Fachkräftemangels, möglicher Doppelzuständigkeiten und Bürokratie, der Belastung der Steuerberater, des Schwerpunkts und der Umsetzung des Gesetzes sowie der Notwendigkeit von Digitalisierung und Vereinfachung.

Es bleibt also abzuwarten, ob und wie letztlich das FKBG aussehen wird.

 

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Originalartikel zu finden auf:

 

Mehr zum Thema Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz:
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Quellen zum Thema Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz:
  • Bundesfinanzministerium - Voller Einsatz gegen Finanzkriminalität
  • Bundesfinanzministerium - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
  • 1-Referentenentwurf.pdf (bundesfinanzministerium.de)
  • Eckpunkte: Eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität und effektivere Sanktionsdurchsetzung in Deutschland (bundesfinanzministerium.de)
  • Germany's measures to combat money laundering and terrorist financing (fatf-gafi.org)
  • Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zum Reformpaket Finanzkriminalität
  • https://www.fuchsbriefe.de/politik/deutschland/kritik-der-verbaende-an-geplanter-anti-geldwaesche-behoerde