Wechselmodell zum Wohl des Kindes

Wechselmodell zum Wohl des Kindes
08.02.2013595 Mal gelesen
Nach der Trennung oder Scheidung der Eltern stellt sich für die Kinder die Frage, bei welchem Elternteil sie leben möchten. Immer beliebter wird das Wechselmodell, bei dem die Kinder etwa zu gleichen Teilen bei der Mutter und beim Vater wohnen.

Kinder leiden unter der Trennung bzw. Scheidung ihrer Eltern in der Regel am meisten. In der Vergangenheit bedeutete dies für die Kinder oft, dass sie bei einem Elternteil leben, während der andere Elternteil nur ein regelmäßiges Besuchsrecht hat. Mittlerweile wird aber das Wechselmodell, auch "paritätische Doppelresidenz" genannt, bei getrennt lebenden Eltern beliebter.

Bei diesem Wechselmodell lebt das Kind abwechselnd bei der Mutter und dem Vater. "Es verbringt in etwa gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen", erklärt Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf.  Durch dieses Modell wird die Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind vermieden. "Grundsätzlich ist es die konsequente Gleichstellung zwischen Vater und Mutter. Beide kümmern sich um das Kind und erziehen es. Gleichzeitig müssen auch beide ihre elterlichen Pflichten und ihren Beruf unter einen Hut bringen. Vielen Kinder geht es mit dem Wechselmodell besser wie eine schwedische Studie aus dem Jahr 2012 mit rund 17.000 Kindern belegt. Insofern ist es ein Modell, das in der Regel dem Wohl des Kindes dient", so Fachanwalt Heumann.

In verschiedenen Gerichtsurteilen wird diese Auffassung inzwischen bestätigt. So ordneten beispielsweise das OLG Berlin oder das OLG Celle die Aufrechterhaltung des Wechselmodells auch gegen den Willen eines Elternteils an. Zu einem anderen Ergebnis kam allerdings das OLG Düsseldorf (Az II-8 UF 189/10). Es vertrat die Auffassung, dass das Wechselmodell nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann. Selbst dann nicht, wenn es dem Kindeswohl am besten diene. Interessanterweise erhielt der Elternteil, der für das Wechselmodell war, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Häufig wird allerdings noch anders entschieden.

Laut dem 7. Familienbericht des Bundesfamilienministeriums leben immer mehr Kinder in einem Wechselmodell - also abwechselnd in zwei Haushalten bei Vater und Mutter.

"Auch wenn's schwer fällt. Eltern sollten immer zuerst an das Wohlergehen ihres Kindes denken. Und dem ist mit einem Wechselmodell häufig am besten gedient. Natürlich setzt das auch eine gewisse Kooperationsbereitschaft unter den Eltern voraus. Die sollte allerdings möglich sein. Besonders dann, wenn sich das Kind für dieses Wechselmodell ausspricht", so Fachanwalt Heumann. Natürlich müssen dann auch noch Fragen bezüglich des Kindergelds und des Kindesunterhalts geklärt werden.

Hier mehr Informationen zum Wechselmodell

Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
- Fachanwalt für Familienrecht -

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