Panama Papers: Zeitung löscht Artikel nach Aufforderung durch LHR

24.10.201773 Mal gelesen
Unter der Bezeichnung “Panama Papers” berichtet u.a.die Süddeutsche Zeitung seit April 2016 über einen 2,6 Terabyte großen Datensatz bestehend aus über 11,5 Millionen Dokumenten zu 214.000 Briefkastenfirmen, die aus einer Datenbank der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca entwendet wurden.

Manchmal meint man, unzulässige Veröffentlichungen seinen was ganz Besonderes, wenn sie nur "geleakt" wurden. Kaum taucht der flotte und vieldeutige Anglizismus auf, verklärt sich der Blick der Freiheitsliebenden und man freut sich, dass wieder etwas ans Tageslicht gekommen ist, was die "Bösen" lieber unter Verschluss gehalten hätten. Allerdings: Im Fall der durch unter anderem der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten "Panama Papers", die Rückschlüsse aus über 11,5 Millionen Dokumenten auf bis zu 214.000 Briefkastenfirmen zulassen und die aus einer Datenbank der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca entwendet wurden, handelt es sich nach Rechtsauffassung von LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation nicht um einen verdienstvollen "Leak", sondern um eine Straftat.

LHR berichtet: Die Veröffentlichungen der Panama Papers in der ICIJ-Datenbank sind überwiegend unzulässig.

Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR: "Wie einschneidend diese Rechtsverletzungen für die Betroffenen sind, und dass diese sich oft sogar noch intensivieren, zeigt aktueller Fall aus unserer Beratungspraxis."

Animiert durch die in aller Öffentlichkeit gefeierten Indiskretionen der "Panama Papers", hatte eine bekannte österreichische Tageszeitung Ende Mai 2016 den Umstand in einem Artikel breitgetreten, dass ein von LHR vertretener Mandant "Nutznießer" einer Limited-Company mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln sei. Aber nicht nur das. Die Zeitung veröffentlichte neben dessen - vermeintlicher - Privatadresse zusätzlich eine Abbildung des entsprechenden Wohnhauses. Spätestens damit eine eindeutig rechtswidrige Berichterstattung.

Das ist es, was Internetveröffentlichungen für die Betroffenen so gefährlich macht: Meist bleibt es nämlich nicht bei dem ersten rechtswidrigen Bericht. Die erste Meldung hatte sich - wie im Internet üblich - nicht nur weiterverbreitet, die österreichische Zeitung hatte der ursprünglichen Rechtsverletzung noch eine eigene hinzugefügt. Aus einer bloßen Indiskretion war nun ein echter "Pranger" mit Privatadresse und Foto des Wohnhauses eines vermeintlichen Betroffenen geworden. Lampmann: "Der Fall erweckt den Eindruck, als hätte sich die Publikation in der Annahme zu der Veröffentlichung hinreißen lassen, dass es sich bei den Panama Papers um so etwas wie seriösen Journalismus handeln könnte. Das ist ein Irrtum. Die Panama Papers dokumentieren zwar einen Skandal, allerdings nicht einen wirtschaftlichen, sondern einen presserechtlichen."

Die Zeitung löschte den im Internet abrufbaren Artikel auf LHR-Aufforderung umgehend.

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