Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – aktuelle Filmwerke Juni 2010

Mediation
09.07.2010778 Mal gelesen
Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – aktuelle Filmwerke Juni 2010
Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt spricht seit einiger Zeit Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Filesharing-Netzwerken aus. Zu den vertretenen Rechteinhabern zählen dabei die Kinostar Theater GmbH, Europool GmbH, MIG Film GmbH, Los Banditos Film GmbH, KSM GmbH, Savoy Film GmbH und die dänische Filmproduktions- und Vertriebsfirma Zentropa Entertainments23 ApS. Aus aktuellem Anlass wollen wir an dieser Stelle nochmals auf diesen Sachverhalt hinweisen und nachfolgend die am häufigsten abgemahnten Filmtitel zusammenstellen:
 
"1612 - Angriff der Kreuzritter"
 
"A very british Gangster"
 
"Antichrist"
 
"Babysitter Wanted"
 
"Battle of the Brave"
 
"Bloody Revenge"
 
"College"
 
"Delta Farce"
 
"Der Boxer"
 
"Der Fall Ted Bundy"
 
"Die Scharfschützen - der letzte Auftrag"
 
"Eve's Bayou"
 
"Gangsters - The Essex Boys"

"House of Fears"
 
"Kampf der Barbaren"
 
"Midnight Chronicles"
 
"Nobel Son"
 
"Niko - Ein Rentier hebt ab"
 
"Recep Ivedik 2"
 
"Shoot the Duke"
 
"Siegburg"

"Smash Cut"
 
"Space of the living Dead"
 
"Stadt der Gewalt"
 
"Star Troopers"
 
"Stump the Yard"
 
"Summers Moon"
 
"The Dissapeared"
 
"The Warlords"
 
"Upstairs"
 
"Wunder einer Winternacht - Die Weihnachtsgeschichte"
 
Den Betroffenen wird dabei vorgeworfen, eines der streitgegenständlichen Filmwerke sei über ihren Internetanschluss im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern ohne Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers zum Download angeboten und damit im Sinne von §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden.
 
Aus dieser Rechtsverletzung macht die BaumgartenBrandt Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur abschließenden außergerichtlichen Abgeltung der Angelegenheit die Zahlung eines pauschalen Betrages von EUR 850 (für Rechteinhaber Zentropa EUR 1.200) gefordert. Dieser setzt sich aus Schadensersatz in Höhe von EUR 400 sowie den Kosten der Abmahnung von EUR 450 zusammen.
 
Verbunden sind diese Forderungen mit einer vergleichsweise knappen Frist, die allerdings unbedingt beachtet werden sollte. Bei fruchtlosem Fristablauf können die bezeichneten Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, was zunächst mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Nach unserer Erfahrung lassen sich häufig bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
 
Von der Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte unbedingt Abstand genommen werden. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der vorgeworfenen Verletzungshandlung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Erklärung nach unserer Rechtsauffassung allerdings über die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs hinaus. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein solcher Unterlassungsvertrag grundsätzlich 30 Jahre Bestand hat. Angesichts der empfindlichen Vertragsstrafen im Wiederholungsfall wird damit ein erhebliches finanzielles Risiko begründet. Der Sachverhalt sollte daher zuvor umfassend juristisch geprüft werden. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, mit der sich die Wiederholungsgefahr ausräumen lässt und gleichzeitig die Gefahr einer erneuten Inanspruchnahme verringert werden kann.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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