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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.09.2011, Az.: 1 BvR 3269/08
Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts im Rahmen der PKH-Gewährung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 13.09.2011
Referenz: JurionRS 2011, 44956
Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110913.1bvr326908

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Hamburg - 29.03.2007 - AZ: 10 K 2418/06

OVG Hamburg - 23.07.2008 - AZ: 4 Bf 141/07

BVerwG - 22.10.2008 - AZ: BVerwG 6 PKH 26.08

BVerfG - 30.05.2011 - AZ: 1 BvR 3269/08

nachgehend:

BVerfG - 30.11.2011 - AZ: 1 BvR 3269/08

BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 3269/08

Tenor:

Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai 2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von Rechtsanwalt Dr. L. nunmehrRechtsanwalt Dr. H. beigeordnet wird.

Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maßgabe, dass hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.

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