Urt. v. 11.03.2010, Az.: 1 BvR 291/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG München - 16.12.2009 - AZ: 11 Sa 77/08
LAG München - 16.12.2009 - AZ: 11 Sa 78/08
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerden
gegen
...
- a)
den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Dezember 2009 - 11 Sa 77/08 -
- b)
den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Dezember 2009 - 11 Sa 78/08 -
BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 291/10
In den Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Präsidenten Papier und
die Richter Bryde, Schluckebier
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 11. März 2010
einstimmig
beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
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