Schiffsregister
Normen
SchRegO
SchRegDV
SchiffsRG
Information
Für Schiffe das Pendant zum Grundbuch.
Das Schiffsregister wird von dem Amtsgericht des Heimathafens des Schiffes geführt.
Das Seeschiffsregister und das Binnenschiffsregister sind getrennt zu führen.
Das Schiffsregister ist im Gegensatz zum Grundbuch öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden.
Siehe auch
Däubler: Zweites Schiffsregister und EWG-Vertrag, AiB (Arbeitsrecht im Betrieb) 1991, 282
