Rechtswörterbuch

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Transportrecht

 Normen 

§§ 407 ff. HGB

CMR

ADSp

ADR

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Umzugstransport

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Krankenarbeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG

Allgemeine Leistungsbedingungen der Deutschen Bahn AG

 Information 

1. Das Transportrecht

Transportrecht ist der Sammelbegriff für die die Beförderung von Gütern umfassenden Rechtsbereiche. Die Art der Beförderung ist dabei unbeachtlich. Das deutsche Transportrecht (d.h. Lade- und Abladeort befinden sich in Deutschland) umfasst insbesondere die folgenden Vertragsarten:

Die Vorschriften des HGB über das Frachtgeschäft gelten für innerdeutsche Beförderungen des Gutes zu Lande, also mit Kraftfahrzeug oder Eisenbahn, mit Binnenschiffen oder mit Luftfahrzeugen.

Sonderregelungen gelten für die Beförderung von Umzugsgut (Umzugsvertrag, § 451 HGB) und für den multimodalen Transport (Beförderung mit verschiedenartigen Transportmitteln, § 452 HGB).

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen gehen die internationalen Abkommen vor:

  • beim grenzüberschreitenden Transport mit Kraftfahrzeugen gelten meist die CMR (Übereinkommen vom 19.05.1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)

  • bei internationalen Lufttransporten kommt das Montrealer Abkommen zur Geltung (siehe dazu den Beitrag "Flugreise")

  • beim grenzüberschreitenden Transport mit Eisenbahnen kommt das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 09.05.1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 zur Anwendung (https://transportrecht.org/wp-content/uploads/COTIF99.pdf)

Für den Seetransport gelten die §§ 481 - 535 HGB. Siehe insofern den Beitrag "Seefrachtvertrag".

2. Fachanwalt

Für Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit einer Spezialisierung als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.

 Siehe auch 

Frachtbrief

Frachtführer

Frachtgeschäft

Lagerhalter

Lagervertrag

Lagerschein

Schiffsmiete

Seefrachtvertrag

BGH 13.01.2011 - I ZR 188/08 (Haftung für Schäden wegen eines Reifenbrandes am Lkw)

BGH 26.04.2007 - I ZR 31/05 (Beweislast wenn die Ware nicht beim Empfänger ankommt)

http://www.transportrecht.org (Deutsche Gesellschaft für Transportrecht)

Drogt: Grundzüge des Transportrechts; Zeitschrift für die Anwaltspraxis - ZAP 2005, 325

Gran: Die Rechtsprechung zum Transportrecht im Jahr 2021; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 20229, 990

Hartenstein/Reuschle: Handbuch des Fachanwalts Transport- und Speditionsrecht; 3. Auflage 2015

Paschke/Ramming: Reform des deutschen Seehandelsrechts; Recht der Transportwirtschaft - RdTW 2013, 1