Produkthaftung - vertragliche Haftung
Das Recht der Produkthaftung im Bereich der Grundlage deliktischen Produkthaftung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz begründet Ansprüche für jedermann, der durch einen Produktfehler einen Schaden erlitten hat.
Bei der Produkthaftung als vertragliche Haftung können bei Vorliegen der Voraussetzungen Ansprüche nur von den Vertragspartnern des Herstellers und des Händlers erhoben werden.
Neben den Gewährleistungsansprüchen wegen eines Produktmangels können Ansprüche wegen der durch das Produkt verursachten Schäden an Personen oder anderen Sachen nach den Grundsätzen der Schadensersatzpflicht im Schuldrecht gemäß § 280 BGB erhoben werden.
Die Ausführungen zu der deliktischen Produkthaftung sind auch auf die vertragliche Produkthaftung übertragbar.
GewährleistungFabrikationsfehlerGenprodukthaftungInstruktionsfehlerKonstruktionsfehlerProduktbeobachtungsfehlerProdukthaftungProdukthaftung - DeliktshaftungProdukthaftung - HaftungsfreizeichnungProdukthaftung - vertragliche HaftungProdukthaftungsgesetz
Kullmann: Die Rechtsprechung des BGH zum Produkthaftpflichtrecht in den Jahren 2003 - 2005; NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 2005, 1907
Kullmann: Die Rechtsprechung des BGH zum Produkthaftpflichtrecht in den Jahres 2001 - 2003, NJW 2003, 1908
Presmayr: Handbuch der Produkthaftung; 2. Auflage 2002
Schlegelmilch: Produkthaftung in der anwaltlichen Praxis; ZAP (Zeitschrift für die Anwaltspraxis) 2004, 923
