Rechtswörterbuch

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Produkthaftung - Haftungsfreizeichnung

 Normen 

§ 309 Nr. 7 BGB

§ 14 ProdHaftG

 Information 

Bei der Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung eines Haftungsausschlusses ist nach der Rechtsgrundlage des jeweiligen Produkthaftungsausschlusses zu unterscheiden:

Nach dem Produkthaftungsgesetz ist eine Haftungsfreizeichnung ausdrücklich untersagt: Gemäß § 14 ProdHaftG darf die Ersatzpflicht des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.

Für so genannte Mangelfolgeschäden insbesondere wegen Pflichtverletzung wie für die Produkthaftung auf deliktischer Grundlage gelten folgende Regeln:

Im Rahmen eines ausgehandelten Einzelvertrages (Individualvereinbarung) ist eine Haftungsfreizeichnung möglich. Haftungsfreizeichnungen werden von der Rechtsprechung jedoch eng und im Zweifel gegen denjenigen ausgelegt, der sich freizeichnen will. Sie finden ihre Grenzen in § 276 Abs. 3 BGB, nach dem die Haftung für Vorsatz im Voraus nicht erlassen werden kann.

Wenn die Haftungsfreizeichnung Teil von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, die gegenüber einem Verbraucher verwendet werden, ist § 309 Nr. 7 BGB zu beachten, wonach "ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht" in AGB unwirksam ist (Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle). Bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit reicht sogar die einfache Fahrlässigkeit für die Unwirksamkeit aus.

Zusätzlich zu den Katalogen verbotener Klauseln und bei Verwendung der AGB gegenüber einem Kaufmann gilt die Generalklausel des § 307 BGB, dass AGB den Vertragspartner des Verwenders nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen dürfen.

 Siehe auch 

Fabrikationsfehler

Genprodukthaftung

Instruktionsfehler

Konstruktionsfehler

Produkthaftung

Produkthaftung - Deliktshaftung

Produkthaftung - Haftungsfreizeichnung

Produkthaftung - vertragliche Haftung

Produkthaftungsgesetz

BGH 09.05.1995 - VI ZR 158/94 (Haftungsauschluss nur für Konstruktionsfehler)

Molitoris/Klindt: Aktuelle Entwicklungen im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2020, 2082

Prütting/Wegen/Weinreich: BGB. Kommentar; 18. Auflage 2023