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§ 30 LVerfSchG
Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG)
Landesrecht Schleswig-Holstein

Abschnitt VI – Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LVerfSchG
Gliederungs-Nr.: 12-2
Normtyp: Gesetz

§ 30 LVerfSchG – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 8 Abs. 2 Satz 3 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1979 (GVOBl. Schl.-H. S. 400) außer Kraft. § 8 Abs. 2 Satz 3 tritt am 1. Juni 1991 in Kraft.