§ 26 EStG, Veranlagung von Ehegatten
§ 26 EStG in der Fassung des Artikels 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131), erstmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum 2013 - siehe Anwendungsvorschrift § 52 Absatz 68 Satz 1 EStG 2009
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn
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beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,
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sie nicht dauernd getrennt leben und
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bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.
2Hat ein Ehegatte in dem Veranlagungszeitraum, in dem seine zuvor bestehende Ehe aufgelöst worden ist, eine neue Ehe geschlossen und liegen bei ihm und dem neuen Ehegatten die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, bleibt die zuvor bestehende Ehe für die Anwendung des Satzes 1 unberücksichtigt.
(2) 1Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt. 2Ehegatten werden zusammen veranlagt, wenn beide Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen. 3Die Wahl wird für den betreffenden Veranlagungszeitraum durch Angabe in der Steuererklärung getroffen. 4Die Wahl der Veranlagungsart innerhalb eines Veranlagungszeitraums kann nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids nur noch geändert werden, wenn
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ein Steuerbescheid, der die Ehegatten betrifft, aufgehoben, geändert oder berichtigt wird und
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die Änderung der Wahl der Veranlagungsart der zuständigen Finanzbehörde bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Änderungs- oder Berichtigungsbescheids schriftlich oder elektronisch mitgeteilt oder zur Niederschrift erklärt worden ist und
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der Unterschiedsbetrag aus der Differenz der festgesetzten Einkommensteuer entsprechend der bisher gewählten Veranlagungsart und der festzusetzenden Einkommensteuer, die sich bei einer geänderten Ausübung der Wahl der Veranlagungsarten ergeben würde, positiv ist. 2Die Einkommensteuer der einzeln veranlagten Ehegatten ist hierbei zusammenzurechnen.
(3) Wird von dem Wahlrecht nach Absatz 2 nicht oder nicht wirksam Gebrauch gemacht, so ist eine Zusammenveranlagung durchzuführen.
Zu § 26: Neugefasst durch G vom 1. 11. 2011 (BGBl I S. 2131).
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 21.07.2009, X R 33/07 - Anspruch eines mittelbar zulageberechtigten Ehegatten auf eine Altersvorsorgezulage - Voraussetzungen der unmittelbaren Zulageberechtigung - Begriff des…
- BGH, 18.11.2010, IX ZR 240/07 - Anspruchsgegner bei Geltendmachung eines Anspruchs eines Ehegatten auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des…
- BGH, 18.11.2009, XII ZR 173/06 - Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter Verweigerung der Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung - Konkludente Vereinbarung…
- BSG, 17.02.2011, B 10 EG 2/10 R - § 2 Abs. 9 S. 1 BEEG kann nicht bei Ausübung einer selbstständiger Tätigkeit im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum ebenso wie in dem Zwölfmonatszeitraum vor…
- BGH, 18.05.2011, XII ZR 67/09 - Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung richtet sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Ehegatten…
- BFH, 23.11.2011, II R 33/10 - Feststellungslast bei der Unterwerfung der Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen…
- BGH, 17.02.2010, XII ZR 104/07 - Ausgleich des steuerlichen Nachteils eines unterhaltsberechtigten früheren Ehegatten nach Zustimmung zum steuerlichen Realsplitting und Zusammenveranlagung mit neuem…
- BFH, 23.04.2012, III B 187/11 - Einstweiliger Rechtschutz gegen den Ausschluss der Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft von der Möglichkeit zur Zusammenveranlagung unter dem…
- BFH, 21.03.2012, III B 52/11 - Ausschluss von zusammen lebenden und nicht verheirateten Eltern vom Splittingtarif als grundsätzliche Frage im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Versagung des…
- BFH, 22.03.2011, VII R 42/10 - Vorauszahlungen des einen Ehegatten aufgrund eines an beide gerichteten Vorauszahlungsbescheids dienen sowohl bei gemeinsamer als auch bei getrennter Veranlagung der…
- BSG, 17.02.2011, B 10 EG 1/10 R - Festsetzung der Höhe des Elterngeldes nach § 2 Abs. 1 und Abs. 8 BEEG ist rechtmäßig - Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Höhe des Elterngeldes nach § 2 Abs. 1 und…
- BFH, 05.03.2012, III B 6/12 - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beschränkung des Rechts auf Wahl der Zusammenveranlagung auf Ehegatten und des Ausschlusses von eingetragenen Lebenspartnerschaften…
- BFH, 27.07.2011, VI R 13/10 - Einordnung der Unterhaltszahlungen an Schwiegereltern während der Ehe trotz des dauernd Getrenntlebens der Ehegatten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 08.09.2010, I R 28/10 - Zusammenveranlagung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Staatsangehörigen der EU/des EWR bei bestehender Einkommensteuerpflicht in der BRD von weniger als 90…
- BFH, 30.08.2012, III R 40/10 - Rechtsmissbräuchlichkeit der Wahl der getrennten Veranlagung von Eheleuten
- BFH, 19.04.2012, III R 1/11 - Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung
- BFH, 24.01.2013, III B 113/11 - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer mangels Darlegung eines Divergenzfalls
- BFH, 26.09.2012, III B 222/10 - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Möglichkeit der Ausübung des Veranlagungswahlrechts bei Steuerhinterziehung eines Ehegatten mangels…
- BFH, 20.02.2012, VII B 146/11 - Branntweinsteuerentlastung im Rahmen der Ausfuhr außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens - Ausübung des steuerrechtlichen Wahlrechts zwischen getrennter…
- BFH, 22.03.2011, III B 114/09 - Ob das Veranlagungswahlrecht eines Ehegatten auf den Insolvenzverwalter übergeht, ist keine zur Zulässigkeit einer Beschwerde führende Frage von grundlegender Bedeutung
