Rechtswörterbuch

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Kennzeichenschutz

 Normen 

MarkenG

 Information 

Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Kennzeichen sind zur Bezeichnung bzw. Unterscheidung von natürlichen Personen, juristischen Personen, Unternehmen, Waren, Dienstleistungen etc. verwendete Merkmale, Namen und Ähnliches.

Der Schutz der Kennzeichen ist gesetzlich geregelt und gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:

 Siehe auch 

Geografische Herkunftsangaben

Geschäftlichen Bezeichnung

Marke

Markengesetz

Ingerl: Der wettbewerbsrechtliche Kennzeichenschutz und sein Verhältnis zum Markengesetz in der neueren Rechtsprechung des BGH; WRP (Wettbewerbsrecht in Recht und Praxis) 2004, 809

Lange: Marken- und Kennzeichenrecht; Handbuch; 1. Auflage 2005