Hemmung der Verjährung
Zeitraum, der bei der Berechnung der Verjährung nicht mitgerechnet wird.
Ist die Verjährung gehemmt, so wird der betreffende Zeitraum nicht in die Verjährungsfrist einberechnet. Die Zeiträume vor bzw. nach der Hemmung sind jedoch zu berücksichtigen.
Die Verjährung kann aus folgenden Gründen gehemmt werden:
Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen gemäß § 203 BGB
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung gemäß § 204 BGB
Beispiel:
Die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600b BGB wird gemäß § 1600b Abs. 5 BGB durch die Einleitung des gerichtlichen Einwilligungsersetzungsverfahrens im Rahmen der Klärung der Vaterschaft (§ 1598a Abs. 2 BGB) gehemmt.
Aber weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen bewirken eine Hemmung der Verjährung (BGH 15.08.2012 - XII ZR 86/11).
Hemmung der Verjährung bei einem Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 205 BGB
Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt gemäß § 206 BGB
Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen gemäß § 207 BGB
Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung gemäß § 208 BGB
Daneben bestimmt § 213 BGB, dass die Hemmung der Verjährung auch auf Ansprüche anwendbar ist, die neben dem ursprünglichen Anspruch bzw. an seine Stelle treten. Dies sind z.B. Schadensersatzansprüche oder Minderungsansprüche.
BGH 11.03.2009 - IV ZR 224/07 (Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung)
Faber/Werner: Hemmung der Verjährung durch werkvertragliche Nacherfüllung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2008, 1910
Herzog/Lindner: Die Erbrechtsreform 2010. Das neue Pflichtteils- und Verjährungsrecht; 1. Auflage 2009
Kähler: Verjährungshemmung nur bei Klagen des Berechtigten?; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2006, 1769
Klose: Die Hemmung der Verjährung durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids; Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR 2010, 11
Rabe: Verjährungshemmung nur bei Klage des Berechtigten?; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2006, 3089
Zitierungen dieses Dokuments
- Anspruch
- Berufung
- Beweisverfahren - selbstständiges
- Einwendung
- Klärung der Vaterschaft
- Mahnverfahren
- Neubeginn der Verjährung
- Rechtsanwaltshaftung - Verjährung
- Rechtshängigkeit - Zivilprozess
- Schuldbeitritt
- Streitverkündung
- Stufenklage
- Verjährung - Fristen
- Ablaufhemmung
- Mediation
- Stundung
- Verjährung
- Werkvertrag - Verjährung
- Zustellung - Zivilprozess
