Gratifikation

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Gratifikationen sind eine Unterform von Sonderzahlungen. Die häufigsten Formen von Gratifikationen sind das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Kennzeichnend für eine Gratifikation ist, dass sie zu einem bestimmten Anlass gezahlt wird.

Gratifikationen sind gesetzlich nicht geregelt, ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Zahlung, es sei denn, der Anspruch ist in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag geregelt, er ist zwischen den Parteien individuell vereinbart oder es besteht eine betriebliche Übung.

Die Steuerfreiheit für Zuwendungen des Arbeitgebers aufgrund der Heirat oder der Geburt eines Kindes (Heirats-/Geburtsbeihilfen) seines Arbeitnehmers ist seit dem 01.01.2006 entfallen.

Das Recht des Arbeitgebers zur Einforderung einer Rückzahlung sowie seine Pflicht zur Zahlung der Gratifikation während der Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses richten sich nach dem Recht der Sonderzahlungen.

 Siehe auch 

BAG 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 (kein anteiliger Anspruch wenn Auspruch vor dem Stichtag)

BAG 26.01.2005 - 10 AZR 215/04 (Verpflichtung zur Zahlung des Weihnachtsgeldes bei Zugehörigkeit zum Betrieb)

Clasen: Tarifvertragliche Sonderzahlungen; Zeitschrift für das Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes - ZTR 2003, 268

Klauze: Alle Jahre wieder: Das Weihnachtsgeld; Arbeit und Arbeitsrecht - AuA 2008, 712

Slowik: Föderale Vielfalt in der Besoldung - Die Neuregelung der Sonderzahlungen (Beamtenrecht); Zeitschrift für das Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes - ZTR 2004, 2