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Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Bundesrecht
Titel: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GrEStG
Gliederungs-Nr.: 610-6-10
Normtyp: Gesetz

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804)

Zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Gegenstand der Steuer 
  
Erwerbsvorgänge1
Grundstücke2
  
Zweiter Abschnitt 
Steuervergünstigungen 
  
Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung3
Besondere Ausnahmen von der Besteuerung4
Übergang auf eine Gesamthand5
Übergang von einer Gesamthand6
Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern6a
Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum7
  
Dritter Abschnitt 
Bemessungsgrundlage 
  
Grundsatz8
Gegenleistung9
(weggefallen)10
  
Vierter Abschnitt 
Steuerberechnung 
  
Steuersatz, Abrundung11
Pauschbesteuerung12
  
Fünfter Abschnitt 
Steuerschuld 
  
Steuerschuldner13
Entstehung der Steuer in besonderen Fällen14
Fälligkeit der Steuer15
  
Sechster Abschnitt 
Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung16
  
Siebenter Abschnitt 
Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung 
  
Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen17
Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare18
Anzeigepflicht der Beteiligten19
Inhalt der Anzeigen20
Urkundenaushändigung21
Unbedenklichkeitsbescheinigung22
  
Achter Abschnitt 
Durchführung 
  
Ermächtigung22a
  
Neunter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Anwendungsbereich23
Rechtsfähige Personengesellschaften24
(weggefallen)25
(weggefallen)26
(weggefallen)27
Inkrafttreten28