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1. BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
*) Überschrift: Vgl. Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit v. 01.07.1960 300-7 (Soweit das Gesetz eine Ermächtigung der obersten Landesbehörden zum Erlaß ...
2. § 5 BRAO, Freizügigkeit
Wer in einem deutschen Land die Befähigung zum Richteramt erlangt hat (§ 4), kann auch in jedem anderen deutschen Land die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen ...
3. § 12 BRAO, Zulassung
(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. (2) Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die ...
4. § 12a BRAO, Vereidigung
(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten: "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und ...
5. § 27 BRAO, Kanzlei
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. (2) 1 Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei oder ...
6. § 30 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter
(1) Ist der Rechtsanwalt von der Pflicht befreit, eine Kanzlei zu unterhalten, so hat er der Rechtsanwaltskammer einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, der im Inland wohnt ...
7. § 31 BRAO, Rechtsanwaltsverzeichnis
(1) 1 Die Rechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte und gibt die in diesem Verzeichnis gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren ...
8. § 34 BRAO, Zustellung
Verwaltungsakte, durch die die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer begründet oder versagt wird oder erlischt oder durch die eine Befreiung oder ...
9. § 43 BRAO, Allgemeine Berufspflicht
1 Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. 2 Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung ...
10. § 43b BRAO, Werbung
Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags ...
11. § 43c BRAO, Fachanwaltschaft
(1) 1 Dem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. 2 Fachanwaltsbezeichnungen ...
12. § 49 BRAO, Pflichtverteidigung, Beistandsleistung
(1) Der Rechtsanwalt muss eine Verteidigung oder Beistandsleistung übernehmen, wenn er nach den Vorschriften der Strafprozessordnung , des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten , des Gesetzes über die internationale ...
13. § 49b BRAO, Vergütung
(1) 1 Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. 2 Im ...
14. § 51 BRAO, Berufshaftpflichtversicherung
(1) 1 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der ...
15. § 59b BRAO, Satzungskompetenz
(1) Das Nähere zu den beruflichen Rechten und Pflichten wird durch Satzung in einer Berufsordnung bestimmt. (2) Die Berufsordnung kann im Rahmen der Vorschriften dieses ...
16. § 59d BRAO, Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung ist zu erteilen, wenn 1. die Gesellschaft den Erfordernissen der §§ 59c , 59e und 59f entspricht; 2. die Gesellschaft sich ...
17. § 59e BRAO, Gesellschafter
(1) 1 Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft können nur Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Berufe sein ...
18. § 59f BRAO, Geschäftsführung
(1) 1 Die Rechtsanwaltsgesellschaft muss von Rechtsanwälten verantwortlich geführt werden. 2 Die Geschäftsführer müssen mehrheitlich Rechtsanwälte sein. (2) Geschäftsführer kann nur sein, wer zur Ausübung ...
19. § 59g BRAO, Zulassungsverfahren
(1) Dem Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags beizufügen. (2) 1 Die Entscheidung über den Antrag ...
20. § 59i BRAO, Kanzlei
1 Die Rechtsanwaltsgesellschaft muss an ihrem Sitz eine Kanzlei unterhalten, in der verantwortlich zumindest ein geschäftsführender Rechtsanwalt tätig ist, für den die Kanzlei den Mittelpunkt ...
