§ 15a RVG, Anrechnung einer Gebühr
...§ 15a RVG - Anrechnung einer Gebühr Bibliographie Titel Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) Amtliche Abkürzung RVG Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 368-3 (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren...
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