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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 15.07.2011, Az.: BVerwG 8 C 6.10
Berichtigung eines offensichtlichen Schreibfehlers in einem Urteil des BVerwG gem. § 118 Abs. 1 VwGO
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.07.2011
Referenz: JurionRS 2011, 20616
Aktenzeichen: BVerwG 8 C 6.10
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 118 Abs. 1 VwGO

BVerwG, 15.07.2011 - BVerwG 8 C 6.10

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 15. Juli 2011
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert
und die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser und
Dr. Held-Daab
beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es im Vermerk über die Verkündung des Urteils sowie bei der Angabe des Entscheidungsdatums im Rubrum statt "23. März 2010"

lauten muss: "23. März 2011".

Gründe

1

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 enthält im Verkündungsvermerk sowie im Datum der Entscheidung jeweils einen offenbaren Schreibfehler. Dieser war gemäß § 118 Abs. 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert
Dr. Hauser
Dr. Held-Daab

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