Urt. v. 21.04.2010, Az.: 2 BvR 1193/08
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerden
des Herrn E...
...
- 1.
gegen
- a)
den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Februar 2008 - 3 Ws 77/08 -,
- b)
den Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 1. Februar 2008 - 9 KLs 6 Js 141/03 - 5/05 -,
- c)
den Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 29. Januar 2008 - 9 KLs 6 Js 141/03 - 5/05 -
und
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 2 BvR 504/08 -,
- 2.
gegen
- a)
den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Mai 2008 - 3 Ws 182/08 -,
- b)
den Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 8. April 2008 - 9 KLs 6 Js 141/03 - 5/05 -,
- c)
den Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 3. April 2008 - 9 KLs 6 Js 141/03 - 5/05 -
- 2 BvR 1193/08 -
BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 1193/08
In den Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Broß,Di Fabiound Landau
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 21. April 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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