Beschl. v. 20.02.2016, Az.: 2 BvC 39/14
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 20.02.2016 - 2 BvC 39/14
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn B...,
1. unmittelbar gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 - WP 100/13 -,
2. mittelbar gegen
§ 6 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl I S. 1082)
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 20. Februar 2016 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 26. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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