Arbeiter
Nicht mehr geregelt.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten wurde in den letzten Jahren aufgehoben, es wird der neutrale Arbeitnehmerbegriff verwendet. So wurden Arbeiter und Angestellte z.B. in folgenden Bereichen gleichgestellt:
Die Geltungsbereiche des TVöD und des TV-L erstrecken sich einheitlich auf alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Es gelten nunmehr einheitliche Kündigungsfristen und eine einheitliche Regelung im Bereich der Entgeltfortzahlung .
Bei der Betriebsratswahl wählen beide Gruppen gemeinsam anstatt wie zuvor getrennt
Sowohl Arbeiter als auch Angestellte sind seit dem 01.10.2005 einheitlich in der Deutschen Rentenversicherung (siehe das Stichwort Rentenversicherungsträger) versichert.