Rechtswörterbuch

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Angestellte

 Normen 

Nicht mehr geregelt.

 Information 

Angestellter ist (nach einer zunehmend überholten Definition) derjenige, der überwiegend kaufmännisch, büromäßig, leitend, beaufsichtigend usw. beschäftigt ist.

Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist in den letzten Jahren aufgehoben worden, es wird der neutrale Arbeitnehmerbegriff verwendet.

 Siehe auch 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Entgeltfortzahlung

Kündigungsfrist - Arbeitsrecht

Leitende Angestellte

Rentenversicherungsträger