Rechtsanwalt Dipl. Finanzwirt (FH) Stefan Neumann
NONNENMACHER RechtsanwälteWendtstrasse 17
76185 Karlsruhe
0721/985220
(0721) 98522-50
http://www.nonnenmacher.de
Rechtsgebiete
- Steuerstrafrecht
- Steuerrecht
- Insolvenzverwaltung
- Insolvenzrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerstreitführung
- Arztrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Steuerrecht
Weitere Sprachen:
- englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
Beschreibung
Rechtsanwalt Stefan Neumann ist in der renommierten Karlsruher Kanzlei NONNENMACHER Rechtsanwälte tätig.
Als Fachanwalt für Steuerrecht liegt der Schwerpunkte seiner Tätigkeit neben der steuerlichen Beratung auch in der Vertretung der Mandanteninteressen in gerichtlichen und außergerichtlichen Steuerstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung. In diesem Zusammenhang wurde er Anfang 2006 von der Zeitschrift Impulse aufgrund erfolgreicher Prozessführung mit dem Steuerurteil des Jahres ausgezeichnet.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Stefan Neumann bildet das Insolvenzrecht. Neben der Tätigkeit als Insolvenzverwalter ist verstärkt die Beratung in der Unternehmenskrise sowie im Insolvenzverfahren in den Vordergrund getreten. Damit wird das Kanzleiangebot auch um die klassische Sanierungsberatung erweitert.
Im Bereich "Neue ärztliche Kooperationsformen" (Teilgemeinschaftspraxis, Medizinisches Versorgungszentrum) können Mandanten nicht nur eine sinnvolle rechtliche Gestaltungsberatung, sondern auch Hilfe bei der praktische Umsetzung des Vorhabens erwarten.
Rechtsanwalt Stefan Neumann ist für verschiedene Institutionen als Dozent für Steuer-, Handels- und Insolvenzrecht tätig. Er verfasste Kommentare zu aktuellen juristischen Themen, etwa der Frage nach den Haftungsansprüchen steuerberatender Berufsträger oder im Falle des öffentlich bekannt gewordenen CTS-Anlagebetrugs - nach der Besteuerung von Scheingewinnen.
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Weitere Artikel-Veröffentlichungen
- Neues zum gewerblichen Grundstückshandel ( BBV 01/2005)
- Der CTS-Anlagebetrug und die Besteuerung von Scheinrenditen (BBV 09/2005)

