Frau Rechtsanwältin Fellmer vertritt deutschlandweit Mandanten im Bereich des Medizinrechts.
Ein Schwerpunkt ist hier die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Patienten aufgrund eines Behandlungsfehlers.
Neben dem Arzthaftungsrecht ist ein wesentlicher Schwerpunkt hier die Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüche bei Kinderwunschbehandlung gegenüber den Krankenversicherungen.
Auch vertritt Frau Rechtsanwältin Fellmer eine Vielzahl von Mandaten bei unberechtigten Kündigungen wegen angeblicher Anzeigepflichtverletzungen durch die private Krankenversicherung.
Bei allen Streitigkeiten zwischen privaten Krankenversicherung und Versicherungsnehmer vertritt Frau Fellmer die Versicherungsnehmer kompetent, zeitnah und kann aufgrund eines großen Erfahrungsschatzes Ihren Fall die Erfolgsaussichten gut einschätzen.
Im Rahmen der Kostenerstattung von Unterkieferprotrusionsschienen (sog. Schnarchschienen) vertritt Frau Fellmer seit Jahren erfolgreich deutschlandweit Versicherungsnehmer gegenüber den Krankenkassen