Rechtswörterbuch

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Vereinsgericht

 Normen 

§ 25 BGB

 Information 

Schiedsstelle innerhalb des Vereins.

Die Satzung kann die Einrichtung eines Vereinsgerichtes vorsehen, das - anders als das außenstehende Vereinsschiedsgericht - ein Vereinsorgan ist.

Das Verfahren kann in einer Vereinsgerichtsordnung geregelt werden.

Die Einrichtung eines Vereinsgerichts läßt den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten unberührt.

 Siehe auch 

Verein - Ausschluss

Verein - Geschäftsordnung

Verein - Mehrheiten

Verein - Mitgliedschaft

Verein - nichtrechtsfähiger

Verein - rechtsfähiger

Verein - Zweckänderung

Vereinsschiedsgericht

Vereinsversammlung - Vertretung

Haas/Gedeon: Die Abgrenzung von Vereinsgerichten zu echten Schiedsgerichten; SpuRt (Sport und Recht) 2000, 228