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Public Private Partnership

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FStrPrivFinG

 Information 

1. Allgemein

Public Private Partnership ist eine spezifische Form der Aufgabenerfüllung von Verwaltungen, insbesondere der Kommunen. Public Private Partnership wird auch gemäß der deutschen Übersetzung als "Öffentlich Private Partnerschaft" bezeichnet.

Insbesondere die Finanzkrise des Staates zwang diesen zu einer Umstrukturierung der ihm auferlegten Aufgaben bzw. der Eröffnung neuer Einkommensquellen. Die öffentliche Verwaltung ist gezwungen, profitorientierter zu arbeiten. Dadurch wurde ein bisher bereits in anderen Staaten, u.a. den USA, erfolgreiches Modell aufgenommen, die Public Private Partnership.

Public Private Partnership ist eine Kooperationsform von öffentlicher Verwaltung und privaten Wirtschaftsunternehmen, nach denen der Staat die ihm auferlegten Aufgaben in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ausführt bzw. die Aufgaben gänzlich auf die Wirtschaftsunternehmen überträgt, wobei insbesondere die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Schulen etc.) im Vordergrund steht. Die Unternehmen profitieren dabei u.a. von den Kontakten und den Erfahrungen der öffentlichen Verwaltung in dem jeweiligen Bereich sowie natürlich von der Auftragsvergabe bzw. Investitionsmöglichkeit, die öffentliche Verwaltung wiederum kann bestimmte Vorhaben nur mit der finanziellen Unterstützung der Unternehmen durchführen.

Die Public Private Partnership ist allgemein nicht gesetzlich geregelt, nur im Fernstraßenbau besteht mit dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz eine spezielle Rechtsgrundlage.

2. Definition

Es besteht keine gesetzliche Definition. Public Private Partnership umfasst eine vertraglich festgelegte Zusammenarbeit der Verwaltung mit privaten Wirtschaftsträgern, die auf die Erreichung eines Ziels angelegt ist und bei der beide Parteien ihre bisherige Stellung bzw. Rechtsform behalten.

Die Form der Zusammenarbeit kann dabei unterschiedlichst ausgestaltet sein. Die Verantwortung zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben bleibt dabei bei der staatlichen Einrichtung.

3. Abgrenzung

Public Private Partnership ist abzugrenzen von der reinen Privatisierung, bei der öffentliche Betriebe ganz oder teilweise in Privateigentum überführt werden und vom Verwaltungsprivatrecht, bei dem sich die Verwaltung zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben privatrechtlicher Formen bedient.

Allgemein wird Public Private Partnership als eine Unterform der Privatisierung angesehen.

4. Anwendungsbereiche

Die Public Private Partnership-Kooperation ist nicht auf bestimmte Bereiche der öffentlichen Aufgabenerfüllung begrenzt.

In Betracht kommen insbesondere folgende Bereiche

  • die Kinderbetreuung

  • der Bildungssektor

  • die Infrastrukturverbesserung

  • der Bildungsbereich

  • die kommunale Ver- und Entsorgung

  • der Umweltschutz

  • die Kulturförderung

 Siehe auch 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Privatisierung

Verwaltungsprivatrecht

http://www.ppp-events.de (Informationen zu Public Private Partnership-Veranstaltungen im Bereich Hochbau, Straßenbau, Versorgungsinfrastruktur)

http://www.bppp.de (Bundesverband Public Private Partnership)

http://www.ppp-plattform.de (Portal der Bauindustrie für Public Private Partnership)

http://www.ppp.nrw.de (PPP-Initiative NRW)

Kment: Die Einbindung Privater bei der Verwirklichung von Infrastrukturprojekten. Eine rechtsvergleichende Analyse zum Schutz von öffentlichen Interessen und Belangen Dritter bei Public Private Partnership-Vorhaben; Verwaltungsarchiv - VerwArch 2012, 63

Kunkel/Weigelt: Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Öffentlich-Private-Partnerschaften; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2007, 2433

Meyer-Hofmann/Riemenschneider/Weihrauch: Public Private Partnership. Gestaltung von Leistungsbeschreibungen, Finanzierung, Ausschreibung und Verträgen in der Praxis; 2. Auflage 2007

Schröder: Vergaberechtliche Probleme bei der Public-Private-Partnership in Form der gemischtwirtschaftlichen Unternehmung; NJW 2002, 1831

Siebel/Röver/Knütel: Rechtshandbuch Projektfinanzierung und PPP Finanzierung und Public Private Partnership in der Praxis; 2. Auflage 2008