Privatisierung
Gesetzlich nicht geregelt.
Privatisierung ist die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe auf eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts.
Mit der Privatisierung werden vormals am Gemeinwohl orientierte Unternehmen in Unternehmen mit einer gewinnorientierten Steuerung umgewandelt. Ziel ist die Entlastung des Staatshaushalts bzw. die Erzielung von Gewinn durch den Verkauf.
Im Bereich des Bundes wurden Anfang der 90er Jahre die Deutsche Bahn, die Post sowie die Telekom privatisiert.
Die Kommunen haben insbesondere ihre Versorgungsunternehmen privatisiert.
Fabry/Augsten: Handbuch Unternehmen der öffentlichen Hand; 2. Auflage 2009
Peinemann: Rechtsprobleme in der Praxis der Privatisierung ehemals volkswirtschaftlich genutzten Grund und Bodens; Agrarrecht - AgrarR 1995, 225