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Privatisierung

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Privatisierung ist die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe auf eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts.

Mit der Privatisierung werden vormals am Gemeinwohl orientierte Unternehmen in Unternehmen mit einer gewinnorientierten Steuerung umgewandelt. Ziel ist die Entlastung des Staatshaushalts bzw. die Erzielung von Gewinn durch den Verkauf.

Im Bereich des Bundes wurden Anfang der 90er Jahre die Deutsche Bahn, die Post sowie die Telekom privatisiert.

Die Kommunen haben insbesondere ihre Versorgungsunternehmen privatisiert.

 Siehe auch 

Betriebsübergang

Deutsche Post AG

Deutsche Telekom AG

Outsourcing

Public Private Partnership

Fabry/Augsten: Handbuch Unternehmen der öffentlichen Hand; 2. Auflage 2009

Peinemann: Rechtsprobleme in der Praxis der Privatisierung ehemals volkswirtschaftlich genutzten Grund und Bodens; Agrarrecht - AgrarR 1995, 225